Aufsichtsbeschwerde BAK: SFP macht weiter

Am 26. Januar 2010 hat die Generalversammlung dem Vorstand einstimmig den Auftrag erteilt, die am 30. Juli 2009 eingereichte Aufsichtsbeschwerde an den Gesamtbundesrat weiterzuziehen.

 

Der SFP stellt fest, dass die Mängel in der Filmförderung bis heute nicht behoben wurden. Insbesondere sind die Einhaltung der Ausstandsregeln und die ausgewogene Zusammensetzung des Begutachtungsausschusses nicht sichergestellt.

 

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