Ausserordentliche Generalversammlung ARF/FDS vom 18.4.2010 in Nyon

Der Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz reagierte auf die neuesten Pläne des Bundesamtes für Kultur (BAK), anstelle der Begutachtungsausschüsse ein Intendanten­modell einzuführen. Es herrschte unter den 50 anwesenden Mitgliedern (die total 75 Stimmen vertraten)  grosse Einigkeit, dass die Unabhängigkeit des Schweizer Filmschaffens auf dem Spiel steht. Deshalb fasste die ausserordentliche Generalversammlung mit grossem Mehr der Stimmen folgende Beschlüsse:

 

1.       Die Generalversammlung des ARF/FDS verlangt vorrangig eine Grundsatzdiskussion zwischen der Branche und dem Bundesamt für Kultur über die Rolle der Sektion Film. Abzuklären ist insbesondere die Frage, wie künftig die Unabhängigkeit der Expertenarbeit von der Sektion Film garantiert werden kann.

 

2.       Die GV des ARF/FDS lehnt, wie schon in der Medienmitteilung vom 1.4.2010 vom Vorstand festgehalten, unter den gegenwärtigen Voraussetzungen einen Wechsel vom Kommissions- zum Einzelexpertensystem ab.

 

 

3.       Die GV ARF/FDS bekräftigt die Forderung des Vorstandes nach der korrekten Einhaltung der Abläufe sowie nach einer Festlegung verbindlicher Regeln für das Erarbeiten der neuen Förderkonzepte. Die Erarbeitung neuer Förderkonzepte darf erst nach einer kritischen Analyse der letzten vier Jahre - unter Einbezug des ARF/FDS und der ganzen Branche - aufgenommen werden.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0