Bund eröffnet die Anhörung zur neuen Kulturbotschaft

Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Anhörung der Botschaft zur Kulturförderung für die Periode 2012 bis 2015 (Kulturbotschaft) eröffnet.

 

Die Kulturbotschaft legt zum ersten Mal die Ziele, Massnahmen und Kredite für alle kulturellen Institutionen des Bundes fest. Die Anhörungsfrist dauert bis zum 24. November, wie das Departement in Bern am Mittwoch mitteilte. Der Bund will in dieser Periode 633 Millionen Franken in die Kultur investieren.

 

Die Kulturbotschaft umfasst alle Förderungsbereiche der Kulturinstitutionen des Bundes wie Bundesamt für Kultur, Stiftung Pro Helvetia, Schweizerische Nationalbibliothek, Schweizerisches Nationalmuseum und so weiter. In dieser systematischen Gesamtschau wird die Kulturförderung des Bundes erstmals als eigenständiges Politikfeld fassbar. Auch strukturell wird sich Pro Helvetia verändern: Der Stiftungsrat schrumpft von bisher 25 auf 7 bis 9 Mitglieder und konzentriert sich auf strategische Fragen.

 

Mit der Kulturbotschaft übernimmt der Bund neue Aufgaben aus verschiedenen Bereichen: die Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Schaffung von eidgenössischen Preisen für Tanz, Literatur, Musik und Theater, die Unterstützung von Schweizer Verlagen und die systematische Förderung des künstlerischen Nachwuchses.

 

Zum ersten Mal bearbeiten während der Periode alle kulturellen Institutionen des Bundes gemeinsame Fragestellungen: Das Projekt «Digitale Kultur» behandelt die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Kultur. Das Projekt «Lebendige Traditionen» präsentiert und unterstützt die kulturellen Identitäten der verschiedenen Regionen. 

 

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