Suisseculture mit Bundesratsentscheid zufrieden

Mit Befriedigung nimmt Suisseculture vom Entscheid des Bundesrates Kenntnis, im Rahmen der revidierten Verordnung zur Arbeitslosenversicherung (AVIV) die Arbeitszeit bei befristeten Arbeitsverträgen in den künstlerischen Berufen bis zu 60 Tagen zu verdoppeln (Art. 12 AVIV).

 

Dadurch werde verhindert, dass ein grosser Teil der Theater-, Tanz-, Musik- und Filmschaffenden, die jeweils mit befristeten Arbeitsverträgen projektbezogen angestellt sind, aus ihren Berufen gedrängt werden, heisst es in einer Mitteilung von Suisseculture, dem Dachverband der Kulturschaffenden.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0